Eine Förderung ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Zuschüsse) und
über die KfW (zinsgünstige Kredite, eventuell mit Teilschulderlass bzw. Zuschüsse) möglich.
Voraussetzung in beiden Fällen ist das Einhalten bestimmter energetischer Anforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Ihr konkretes Vorhaben.